Der amerikanische Arzt Dr. Andrew Tailer Still begründete 1874 die Osteopathie. Er war von den medizinischen Methoden der damaligen Zeit nicht überzeugt. Still hielt es für besser, in genauer Kenntnis der Anatnomie und Physiologie mit dem Patienten zu arbeiten und dem Organismus durch gezielte manuelle Reize Anregungen für die Selbstheilungskräfte zu geben. Grundlage der Osteopathie ist ein ganzheitliches Körperverständnis.
Stills Einsichten bilden bis heute das Fundament der osteopathischen Medizin:
Eine osteopathische Sitzung dauert ca. 30 - 50 Minunten. Der erste Termin beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über Ihre Krankheitsgeschichte, ggf. unter Einbeziehung vorhandener Befunde und medizinischer Unterlagen.
Es folgt eine ausführliche, manuelle Untersuchung des ganzen Körpers, sowie eine Reihe von aktiven und passiven Tests. Während der Behandlung werden spezifische osteopathische Techniken angewandt, die mit den Händen ausgeführt werden.
Es gilt Funktionseinschränkungen zu mobilisieren und somit ihre körpereigene Selbstregulierungskräfte zu aktiveren.
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zu welchen Bedingungen
finden Sie auf folgender Liste.
Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.
Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab. Für eine Sitzung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken liegen die Kosten zwischen 60 und 150 Euro.
Tel: 06232 - 29 12 90